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Feb. 10, 2023

Baumfällung – So wird’s gemacht!

Große Bäume stellen ein Biotop für verschiedene Tiere dar und tragen zum Klimaschutz bei, da sie viel Kohlendioxid binden. Mitunter sind sie jedoch so groß geworden, dass sie auf Privatgrundstücken eher stören als nützen. Alte Bäume sind oft brüchig, sodass die Gefahr des Umstürzens droht. 


Möchten Sie einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen, müssen Sie einige Regelungen beachten und Kosten einkalkulieren. Hohe Geldstrafen drohen, wenn die Baumfällung nicht vorschriftsmäßig erfolgt.

Baumfällung - Eine Kettensäge auf einem gefällten Baum

Wann müssen Bäume auf Privatgrundstücken gefällt werden?

Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, dass Sie einen Baum fällen müssen, wenn er sich auf Ihrem Privatgrundstück befindet. Lediglich dann, wenn er sich dicht an der Grenze zum Nachbargrundstück befindet und die Lebensqualität des Nachbarn auf dessen Grundstück einschränkt, muss er gefällt werden. Eine Baumfällung ist auch notwendig, wenn der Baum dicht an der Straße steht und die Sicht oder den Verkehr behindert. 


Steht der Baum inmitten Ihres Privatgrundstücks, handelt es sich um Ihr Eigentum. Sie können jedoch nicht uneingeschränkt entscheiden, wie Sie mit dem Baum als Eigentum vorgehen. Möchten Sie bauen und ist der Baum im Weg, darf eine Baumfällung erfolgen. Fällen müssen Sie den Baum auch, wenn er eine Gefahr darstellt und umzustürzen droht.

Ist eine Genehmigung erforderlich, um einen Baum zu fällen?

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Sie Bäume fällen dürfen, die komplett auf Ihrem Privatgrundstück stehen. Im Bundesnaturschutzgesetz sind die Fällzeiten festgelegt, die identisch sind mit den Zeiten für den Gehölzschnitt. Um die Fortpflanzung von Vögeln und anderen in den Bäumen lebenden Tieren nicht zu stören, dürfen Sie Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht fällen. Zusätzlich müssen Sie den Stammumfang beachten. Die Baumschutzsatzungen der jeweiligen Gemeinden sind entscheidend, ab welchem Stammumfang Sie eine Genehmigung benötigen. 


Unabhängig vom Stammumfang und von den zulässigen Fällzeiten dürfen Sie einen Baum fällen auf Ihrem Privatgrundstück, wenn Sie dafür eine Genehmigung einholen und einer der folgenden Gründe vorliegt:



  • Baum ist abgestorben
  • Schädlingsbefall oder ansteckende Krankheiten des Baums
  • Gefahr von Baumbruch
  • Verkehrssicherheit ist gefährdet
  • Grundstücksnutzung nicht mehr uneingeschränkt möglich
  • Personen oder Strukturen sind gefährdet
  • Baumaßnahmen können nicht ausgeführt werden. 


Eine Genehmigung beantragen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt. Erkundigen Sie sich dort vorab, ob diese erforderlich ist. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie Beweise vorlegen. Zumeist kommt ein Gutachter zu Ihnen, um den Baum zu prüfen, bevor die Baumfällung erfolgen darf. 


Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Das Ordnungsamt erteilt zumeist eine, wenn ein Baum durch Unwetter beschädigt wurde und gefällt werden muss.

Ein Arbeiter mit Helm und Kettensäge

Wie Sie die Fällung sicher umsetzen 

Um den Naturschutz und die Sicherheit zu gewährleisten, beauftragen Sie einen Fachbetrieb für die Baumfällung. Er kümmert sich auch um die Wurzelentfernung. Die Sicherheit von Nachbarn, Anwohnern, Gebäuden und anderen Strukturen ist zu berücksichtigen. 


Personen müssen einen Mindestabstand vom 1,5-fachen der Baumlänge einhalten. Die Umgebung muss großflächig gesichert werden. Die Entsorgung des Baums können Sie selbst vornehmen, doch können Sie mit diesen Arbeiten auch den Fachbetrieb beauftragen.

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